Arbeitnehmerüberlassung

Seit über 60 Jahren sind wir Mitglied der Gebäudereiniger Innung Südbayern. Dazu haben wir das Recht zur Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, wir dürfen reinigungsfremde Leistungen und Dienstleistungen in Hotels und in Küchenbereichen übernehmen, die der Arbeitnehmerüberlassung unterliegen. Dazu gehören die Vertretung von Zimmermädchen, Küchenhilfen, Spüldienst.